Ich müsste nach 10 Jahren kurzfrist (zum 15.04.) mein Unternehmen verlassen, um einen besseren Job annehmen zu können. Doch jetzt schaue ich mir meinen Arbeitsvertrag an, und da steht folgende Klausel:
"Die Kündigungsfristen bestimmen sich nach dem Gesetz oder besonderer Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Bei verlängerten Kündigungsfristen gelten diese ebenfalls beiderseitig."
Dadurch dass ich nun schon 10 Jahre dort arbeite, habe ich ja einen Kündigungsschutz von 4 Monaten, aber der Chef denn auch?? Ist das überhaupt erlaubt??
Bitte um Hilfe !
Carsten