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Fenderbreite vorgeschrieben?

  • Hai Leutz,


    hab da mal ne Frage:
    Darf man bei nem 200er Reifen einen 180er Fender verbauen? Gibt es da rechtliche Vorschriften oder muß der Fender den Reifen 'ausreichend' bedecken- also je nach Gutdünken vom TÜV?


    Gruß Joker :tuev:

  • Hi,


    da wirst Du dir unter Umständen beim Tüv sehr schwer Tun, die Räder müssen hinreicheend abgedeckt sein (Spritzschutz) mindestens Reifenbreite.


    STVZO §36a

  • Zitat

    Original von Bikey
    ...die Räder müssen hinreichend abgedeckt sein...


    Wieviel "hinreichend" ist liegt im Ermessen des Prüfers. Bin mit dem Fender auf dem Bild beim ersten Versuch nicht drüber gekommen (Spritzschutz nach Hinten). TÜV Nr.2 hat´s ohne große Probleme eingetragen.


    [Blockierte Grafik: http://www.pauler-online.de/wbboard/imagebase/569-6500383.jpg]


    Bei einem zu schmalen Fender würde ich mir aber Gedanken um den Federweg machen. Nicht das der Reifen hinterher am Fender kratzt. In dem Fall sind die Prüfer sicher etwas genauer.

  • Zitat

    Original von Stephan
    [QUOTE]Original von Bikey
    ...die Räder müssen hinreichend abgedeckt sein...


    Wieviel "hinreichend" ist liegt im Ermessen des Prüfers. Bin mit dem Fender auf dem Bild beim ersten Versuch nicht drüber gekommen (Spritzschutz nach Hinten). TÜV Nr.2 hat´s ohne große Probleme eingetragen.



    Echt? Dachte hinsichtich dieser beknackten Vorschrift mit Radabdeckung nach hinten (ich glaub 15 cm über Achse Min....?)gehen die Herren in den grauen Kitteln inzwischen etwas lockerer um? Hab' schon lange nicht mehr gehört, daß es damit irgendwo Probleme gab....Genau wie die seitlichen Kennzeichen (zumindest in unserer Region) inzwischen problemlos eingetragen werden, wenn gewisse Mindestansprüche an Lesbarkeit/Statik erfüllt sind....

    NIVEAU SIEHT NUR VON UNTEN AUS WIE ARROGANZ.... (Klaus Kinski)

  • Ich hatte bei dem Umbau gleichzeitig den Fender neu montiert und das seitl. Kennzeichen.


    Die ersten Worte das Prüfers: "Sie glauben ja wohl nicht das ich Ihnen irgendwas davon eintrage".
    Selbst das Gutachten für das Kennzeichen hat ihn nicht beeindruckt, genau so wenig wie eine Kopie eines Fahrzeugscheins in dem der Fender eingetragen war.


    Und noch doller: Wegen dem Fender-Umbau wollte er eine technische Zeichnung von dem Rahmen meines Moppeds sehen. Er hatte auch dort Änderungen vermutet 8o


    Seidem lasse ich TÜV und Eintragungen nur noch durch einen bekannten Schrauber machen. Kostet mich 20 EUR mehr ist aber eigentlich unbezahlbar. ;)

  • Echt unklar....
    Möchte ja nicht zum "Rundumschlag" gegen alle Prüfer ausholen da ich zumindest einen wirklich netten, lockeren und trotzdem sachverständigen kenne.
    Aber anscheinend sind in deren Reihen immer noch viele Profilierungsneurotiker unterwegs....?Ne Zeichnung vom Rahmen - ich fass es nicht....!

    NIVEAU SIEHT NUR VON UNTEN AUS WIE ARROGANZ.... (Klaus Kinski)

  • Zitat

    Echt unklar....


    habe die erfahrung gemacht, daß sich wenige prüfer mit
    umbauten beschäftigen. aber es gibt auch gute!
    mir sagte mal einer: da wir alle keine 15 jahre mehr sind,
    und keine zündi oder kreidler fahren, wissen wir selber,
    was für unsere mopeds noch machbar ist, und legen selber wert auf qualität!
    war ne korrekte ansage, fand ich.

  • im grunde muß man zwischen den bikes mit eg be nummer oder deutscher nummer unterscheiden, bei eg bikes gilt eben generell das eg recht-also ausreichende abdeckung..siehe bei meinem fender-ist ausreichend ;-)
    die anderen bikes müßten den allg bekannten voeschriften entsprechen,....soweit ichs weiß


    "In God We Trust, Vengeance is Mine, Sayeth the Lord, No fear."


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  • Bei EG Zulassung muss der hintere Spritzschutz mindestens 150 mm über der Achse anfangen. Und jetzt kommt der Hammer: vorne ist kein Spritzschutz vorgeschrieben (also muss nicht dran sein). Soll das mal jemand verstehen.


    So long

  • Quelle: Dekra


    Welche Radabdeckungen sind für Krafträder erforderlich ?


    Die Anforderungen an die Radabdeckung bei Krafträdern sind in § 36a StVZO geregelt.


    Zur Einheitlichkeit bei der Beurteilung wurden 1961 die nach aktueller Auslegung nunmehr überholten "Vorläufigen Richtlinien ..." veröffentlicht. Danach durfte die Radabdeckung am Hinterrad eines Kraftrades bei leerem Fahrzeug höchstens 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittelebene enden. Im mittlerweile auch für Krafträder geltenden EU - Recht gibt es jedoch immer noch keine EU - Einzelrichtlinie zu Radabdeckungen.


    Somit führt die Nichteinhaltung dieses Maßes von 150 mm weder zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Kraftrades noch ist von einer diesbezüglichen Unvorschriftsmäßigkeit auszugehen.


    Das gilt unabhängig davon, ob die betreffende Radabdeckung bereits serienmäßig oder aufgrund nachträglicher Änderung so beschaffen ist. Die grundsätzliche Forderung gemäß § 36a StVZO besteht nunmehr im Vorhandensein einer "hinreichend wirkenden Radabdeckung", die aber nicht mehr ausschließlich aufgrund eines Höhenmaßes zu beurteilen ist. Das gilt auch für die Beurteilung der Vorschriftsmäßigkeit des Kraftrades bei der Hauptuntersuchung. Es wird empfohlen, bei der Einschätzung der Radabdeckungen zumindest als Richtwert von einem Spritzwinkel (Winkel zwischen Fahrbahn und Linie Radaufstandspunkt - Ende Radabdeckung) von 45 ... 50 Grad auszugehen, wobei 45 Grad etwa den bisherigen DEKRA-Kompromiss mit Einhaltung des "150 mm Maßes" bei Belastung des Kraftrades mit Fahrer (ca. 75 kg) darstellen. In Verbindung mit der Beurteilung von Radabdeckungen ist auch auf das Vorhandensein und die Anbaulage der vorgeschriebenen rückwärtigen lichttechnischen Einrichtungen und des amtlichen Kennzeichens zu achten.


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  • ...grins...wobei eben letztendlich keine genaue eg vorschrift existiert-eben nur die auslegung der sog. ausreichenden abdeckung...
    was solls..irgendein sheriff wird eh immer meckern was letzendlich ein aaS/P für ok begutachtet hat-denn es steht jeden tag einer mit dem falschen fuß zuerst auf...


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  • ...das mit der Fender-LÄNGE ist mir ja alles bekannt, auch daß man vorn keinen drauf haben muß.


    Mir gings wie gesagt lediglich nur um die BREITE. Da der 200er Reifen ja ein Ballonreifen wird, hoffe ich, daß der 180mm breite Fender doch noch fürn TÜV ausreicht. Müßte dann meiner Meinung nach auch optisch top wirken.


    Nächste Woche checke ich das mal mit dem TÜVer durch, mal sehen was er dazu sagt.


    Gruß & schönes Weeky für alle, Joker

  • das bike wurde so mit dem fender und dem reifen abgenommen und eingetragen.wichtig ist das die lauffläche abgedeckt ist und die lauffläche ist der teil des reifens der mit der fahrbahn im betrieb kontakt hat, nicht der gesamte bereich der profilrillen.


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  • *Holger*


    Oh mann,


    das ist ja echt der Hammer!
    Ich würde das Bike nur zu gern um 200 Kilo abspecken... :D


    Gruß Joker


    PS: Hast übrigens eine schöne HP, nur das Gästebuch fehlt. Der Heck- Umbau ist ja super gelungen und die Kellermänner runden den Augenschmaus erst richtig ab!