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Sehr interessante Frage! Ich hatte auch schon mal überlegt meinen Lenker abzuspecken und u.a. den Bremsflüssigkeitsbehälter woanders hin zu verbannenen.
Warum nicht über einen zentralen laufen lassen, wenn da nichts gegen spricht? Gute Idee! Bin mal gespannt was dabei heraus kommt. =) -
Beide Bremsen mit einem unanhängigen Bremskreis.
Schlimmer noch... die Bremse hat am Rad zu sein.
Rein nach Vorschrift wären auch die Kodlin Lösungen mit gebremster Vorlegewelle nicht legal einzutragen, da bei der Lösung das Hinterrad im Falle eines Beltrisses nicht mehr zu bremsen wäre.Das einzige was geht... sowas wie Hondas Integralbremsdings.
Also hinten treten und die linke Scheibe vorn bremst mit, oder nur vorn reinlangen und die Doppelscheibe vorne greift.Aber am Bremshebel vorne kommst Du leider nicht vorbei... legal zumindest nicht
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Hi Indi,
Du mußt zwingend einen Fußbremshebel haben. Für den Fall, daß Dein Handbremshebel mal abbricht. Dann stündest Du ja ohne Bremsmöglichkeit da. Koppeln der Bremsen ist okay, gibt es bei Guzzi glaube ich sogar bei einigen Modellen serienmäßig. Aber nur Handbremshebel, no go. Vielleicht gibt es aber Baujahrbedingt da noch Ausnahmen, daß weiß ich nicht.Gruß, Rolli
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Wäre es denn "erlaubt" den Bremszylinder für die Vorderradbremse(n) vom Lenker wegzubauen? Z.B. Richtung Gabelbrücke oder so?
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Rolli,
Das Guzzisystem ist auch ein integrales.
Also hinten Bremsflüssigkeit ablassen und Du hättest vorn immer noch Druck.
Also KOPPELN im Sinn von "betätigen" aber genau aus so einem theoretischen Fall von oben darf das nicht aus einem Kreis kommen. -
Zitat
Original von gangster
Wäre es denn "erlaubt" den Bremszylinder für die Vorderradbremse(n) vom Lenker wegzubauen? Z.B. Richtung Gabelbrücke oder so?das geht, hättest dann am lenker nur nen bremshebel, unter der brücke bzw. in der nähe den bremszylinder und unten eben die scheibenbremse.
http://www.sip-scootershop.com…stkit+Scheibenbremse.aspx
gruß indi
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also wäre mein geistesblitz illegal auf was für ideen ich auch immer komme
thanks für die antworten.
gruß indi
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Zitat
Original von indi
also wäre mein geistesblitz illegal auf was für ideen ich auch immer kommethanks für die antworten.
gruß indi
Revoluzzer! Geh und schäme Dich
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BMW verbaut schon seit Jahren ein Bremskraftverstärker...da werden wohl vermutlich die Bremskreise noch mal aufgesplittet...sollte man ggf. so rum versuchen über ein Druckregelventil, welches von zwei Bremskreisen betätigt werden kann.
Im Gespannbau wird ja ein ähnliches Prinzip verwendet...wenn das Boot mit bremsen soll....ggf. die Maschine auch solo unterwegs ist. -
Zitat
Original von indi
das geht, hättest dann am lenker nur nen bremshebel, unter der brücke bzw. in der nähe den bremszylinder und unten eben die scheibenbremse.
http://www.sip-scootershop.com…stkit+Scheibenbremse.aspx
gruß indi
Das ja mal geil. Bräuchte ich nur mit zwei Ausgängen da ich zwei Bremsscheiben am Vorderrad habe.
Wer weiß, dann werde ich im Winter vielleicht doch nochmal diese Idee aufgreifen?!Aber zurück zum Thema bzw. Dir. Was hast Du denn eigentlich vor bzw. wohin gehend war Deine Frage?
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dann nimmste ein t-stück am ausgang des bremszylinders
mir gings eigentlich darum, nur einen kreislauf zu haben, eben eine handbremspumpe und daran die vorder + hinterradbremse zu hängen, natürlich mit dazwischengeklemmten druckregelventil ans hinterrad um die dosierung der bremskraft einstellen zu können.
Das fußbremseinheit sollte dann komplett wegfallen, wenn der tüv natürlich sowas sehen will, is shit
achja, bj. is 1948gruß indi
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Zitat
Original von indi
achja, bj. is 1948gruß indi
Mach mal Fotos hier rein!
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@ Indi: Möglich is das, hab sowas schon gemacht mit nem HBZ von nem Auto. (Verschiedene Kolbendurchmesser) War seinerzeit im Rahmen eines Behindertengerechten Umbaus.
Setz Dich mal mit einem in Verbindung, der in Deiner Ecke sowas macht. Der kann Dir sicher helfen.
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Da hatten doch die wenigsten Motorräder die hydraulische Bremsanlage...Zündapp, einige HD....
Das sollte eine spezielle Frage an ein TÜVer mit Spezialisierung Motorrad werden. -
Zitat
Original von gangster
Mach mal Fotos hier rein!
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werd beim tüv mal fragen, ob die fußbremse zwingend notwendig ist, und obs baujahrbedingt außnahmen gibt.
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Zitat
Original von indi
Nicht viel zu sehen, das was ich sehe gefällt aber. =)
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zustimm!!!!
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§41 StVZO-Kraftfahrzeuge müssen zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben oder eine Bremsanlage mit zwei voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen,von denen jede auch dann wirkt,wenn die andere versagt.
Das sagt irgendwie alles und den Ofen als Behindertenfahrzeug zuzulassen wird wohl nix werden.