05.10.2005
ZDK hilft bei neuen Fahrzeugpapieren
Rad-/Reifenkombinationen nicht mehr alle im "Schein"
Seit 1. Oktober gelten in Deutschland aufgrund einer EU-Richtlinie neu eingeführte Fahrzeugpapiere. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat die hiermit verbundenen Änderungen in den neuen Dokumenten sowie im Prozedere bei den Zulassungsstellen in einem umfassenden "Fragen-und-Antworten"-Katalog zusammengefasst.
Die Informationen können im geschlossenen Mitglieder-Bereich der ZDK-Homepage heruntergeladen werden. Erklärungsbedürftig ist beispielsweise Funktion und Inhalt des so genannten "COC-Papiers" (Certification of Conformity), das die Händler künftig mit jedem Neuwagen vom Hersteller bekommen. Hier sind unter anderem alle vom Hersteller im Rahmen der Typengenehmigung freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt, von denen nur noch eine in der "Zulassungsbescheinigung Teil I", dem neuen Kfz-Schein, zu finden ist.
Außerdem kann nachgelesen werden, wie die Zulassungsstellen künftig bei vorübergehenden Stillegungen eines Fahrzeugs verfahren oder was beim Durchführen der AU zu beachten ist. In einer übersichtlichen Tabelle sind zudem die Angaben des bisherigen Fahrzeugscheins den entsprechenden Feldern der neuen Zulassungsbescheinigung gegenübergestellt.
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Und das habe ich noch gefunden:
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Da ich ja beruflich auch viel mit Fahrzeugzulassungen zu tun hab, habe ich heute das erste mal die neuen Fahrzeugpapire in der Hand gehalten.
Wie XXXX schon sagt, es steht immer nur noch z.b eine Reifengrösse drin auch wenn auf dem Fahrzeug vom Hersteller weitere Reifengrössen freigegeben sind.
Desweiteren fehlt die ganze Ziffer 33 in der die Nachrüstungen wie Rad-Reifenkombinationen, Fahrwerk, Auspuff, etc... eingetragen waren bisher. Dazu muss man jetzt zwingend die ABE´s oder eben die Bescheinigung vom TÜV über die Abnahme des Umbaus mit sich rumführen.
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Was denn nun? Für alles bisher eingetragene jetzt ABEs mitführen oder was?
Muster Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)