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Trittbretter nicht eintragungspflichtig?

  • Moin,
    hab gestern mal mit Motorrad Burchardt telefoniert und nach ner ABE bzw. Teilegutachten für deren Trittbretter für die VN 800 gefragt.
    Er meinte man muss die nicht eintragen lassen, die würden von den Maßen und Spezifikationen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und sind somit nichts anderes als Austauschfußrasten. Hein Gericke hatte früher aber mal welche mit ABE im Angebot für die VN800. Bei Louis hingegen steht extra "only show&shine, Einzelabnahme möglich" usw.


    Sind Trittbretter nun eintragungspflichtig oder nicht?
    Drauf ankommen lassen und schlimmstenfalls beim nächsten TÜV zurück bauen?

  • ....lass sie einfach dran und wenns den TÜVer stört dann soll er sie halt eintragen.
    Und der Rennleitung wird es auch egal sein....
    Vorausgesetzt ich hab das richtig verstanden und Du hast die Fußrasten abgebaut und an der Fußrastenaufnahme die Trittbretter angebaut?
    vermutlich sagt der Prüfer nicht mal was dazu......