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American-V2-Magazin

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LKW Zulassung

  • Hallo Leute,
    hat jemand eine Ahnung wie lange es die Zulassung als LKW offener Kasten bis 1 Tonne Nutzlast gibt!?


    Möchte nen Pick Up kaufen und will später die 6,5 Liter Diesel Hubraum nicht pro angefange 100 Kubic bezahlen 8o


    Hat irgend jemand was läuten hören oder bin ich ein Angsthase?


    Gruß kata



  • Wenns ein echter LKW ist ( also nur 2 Sitzer) dann wirds da hoffentlich auf längere Sicht keine Probs geben....


    Aber vielleicht weiß ja noch jemand was genaueres...`?



    Chrischan

  • hier bei uns im landkreis wird das so gehandhabt, das die ladefläche länger als der innenraum sein muss.
    aber anscheinend wird das ländertechnisch völlig unterschiedlich gehandhabt.
    sicherheitshalber würde ich beim örtlichen verkehrsamt nachfragen.

  • Zitat

    Original von spoßmooker
    hier bei uns im landkreis wird das so gehandhabt, das die ladefläche länger als der innenraum sein muss.
    aber anscheinend wird das ländertechnisch völlig unterschiedlich gehandhabt.
    sicherheitshalber würde ich beim örtlichen verkehrsamt nachfragen.


    Das ist länderübergreifend so.


    Bei einem echten 2 - Sitzer, gibt es sowieso keine Probleme. Immer davon ausgehend, dass der LKW bereits in D zugelassen ist.


    Bei 2 - Sitzer + 2 Notsitzen ist es schon etwas prickelnder. Da wird im Zweifelsfall gemessen. Und dann ist es so, dass die Ladefläche länger sein muss als die innenlänge zum Personentransport.


    Bei den Kingcabs gibt es in aller Regel erhebliche Probleme, weil die fast alle als PKW umgeschlüsselt werden. Und dann wird es erfahrungsgemäß bei 6,5 ltr. Hubraum, womöglich ohne jedwede Abgasreinigung richtig teuer.


    Ich zahl für meinen Pickup zur Zeit 186,00 an Steuern (Nutzlast 980 kg) und knapp 400,00 an Versicherung (KH + TK). Wenn die Motorleistung steigt, dann wird die Versicherung oftmals exorbitant teuer (Herzlichen Dank an die Herren Kurierfahrer, die voll beladen mit 170 km/h über die Bahn knallen)

  • Zitat

    Original von Roadcaptain


    Das ist länderübergreifend so.


    Bei einem echten 2 - Sitzer, gibt es sowieso keine Probleme. Immer davon ausgehend, dass der LKW bereits in D zugelassen ist.


    Da muß ich dich leider korrigieren, bei den ehemaligen Post(Kutschen) die als Kombi und als 2 Sitzer als LKW zugelassen waren, stellt sich unser Verkehrsamt quer... (Landkreis Stade)


    Gruß
    JJ

  • Hi,


    mein Chevy K 2500 Silverado HD ist ein Extended Cab mit 6,5 ft. Ladefläche. Er ist mit voller Nutzlast von 1,2 t. zugelassen und hat ein Gesamtgewicht von 3,9 t. .


    Damit ist er oberhalb der Kurierfahrerklasse angesiedelt und kostet weniger Versicherung.


    Als Nutzfahrzeug isser anerkannt und kostet 135 Steuer im Jahr.


    Mudman

    Ich hörte mal, daß es Motorradmotoren geben soll, die mehr als zwei Zylinder haben, ich weiß aber nicht, wozu das gut sein soll...

  • Hallo !
    Laut STVZO muß die Ladefläche größer sein als der Innenraum ! gemessen von der Rückwand zum Gaspedal ! so Handhabt es der Tüv in BaWü ! Grüße

    Im Falle eines Falles fährt Kalle einfach Alles !!!! :D :D :D :D

  • Zitat

    Original von Jolly Jumper


    Da muß ich dich leider korrigieren, bei den ehemaligen Post(Kutschen) die als Kombi und als 2 Sitzer als LKW zugelassen waren, stellt sich unser Verkehrsamt quer... (Landkreis Stade)


    Gruß
    JJ


    Da habe ich mich wohl nicht deutlich genug ausgedrückt.


    Ich dachte wir sprechen hier von echten LKW (also solche Fahrzeuge, die auch wirklich eine, vom Fahrgastraum abgetrennte, Ladefläche haben).

  • Zitat

    Original von Panzer
    Hm Mudmann,wenn das mit den 3,9 t hinkommt,darfst du aber auch nur 80 Km/h fahren......


    ja klar, ich darf nur 80 fahren, macht nix, ich fahre den Truck mt 55-60 mph, mehr will ich damit gar nicht.

    Ich hörte mal, daß es Motorradmotoren geben soll, die mehr als zwei Zylinder haben, ich weiß aber nicht, wozu das gut sein soll...

  • Zitat

    Original von Panzer
    Hm Mudmann,wenn das mit den 3,9 t hinkommt,darfst du aber auch nur 80 Km/h fahren......


    Warum sollte das so sein? Es gibt Sprinter die als LKW mit mehr als 3,5 to zugelassen sind und trotzdem schneller als 80 km/h fahren

  • Zitat

    Original von Roadcaptain


    Warum sollte das so sein? Es gibt Sprinter die als LKW mit mehr als 3,5 to zugelassen sind und trotzdem schneller als 80 km/h fahren


    Nein, die sollte es nicht geben. Das ist per gesetzt so vorgegeben.


    Wenn doch: U.U. hatten die eine WoMo ZulassunG? Dann dürfen die (glaube ich) 100 oder 120 km/H.


    Oder aber, es ist ein "4,2" tonner z.b., der Abgelastet wurde auf 3.5 to. Dann hat er die Tandemachse vom großen aber darf schneller.



    Roadcaptain: Wenn du da definitive Aussagen / Beispiele hast: Immer her damit! Wir haben in der Firma einen 5 tonner Crafter (Baugleich Sprinter), der darf eben auch nur 80. Wir würden aber gern schneller..... *seufz*



    Chrischan

  • Warum sollte das so sein? Es gibt Sprinter die als LKW mit mehr als 3,5 to zugelassen sind und trotzdem schneller als 80 km/h fahren


    Na ja,fahren können und dürfen sind 2 Geschichten.Ich glaube auch,das vielen die Problematik gar nicht bekannt ist.Ist genauso wie mit dem Sonntagsfahrverbot,wenn man mal Sonntags so kuckt wieviele Fahrzeuge mit LKW Zulassung und Anhänger unterwegs sind.Ich habe jedenfalls meinen alten VW LT 45(Ok,die Möhre macht eh nicht mehr als 110 bei Vollgas) unter anderen deswegen ablasten lassen.Auch ist die Versicherung unter 1t Nutzlast deutlich billiger.


  • Anfangs bin ich mal nicht davon ausgegangen, dass wir hier über echte Dinosauriere sprechen. Pick-Up's mit mehr als 3,5 to sind (glaube i ch) eher selten.


    Aber vielleicht noch mal eine kleine Erläuterung:


    Steht in den Fahrzeugpapieren für einen Kleintransporter Pkw, obwohl das Gesamtgewicht über 3,5 t liegt, so handelt es sich um einen Lkw.
    Nach der Rechtssprechung des BayOLG (1 ObOWi 219/03) kommt es nicht darauf an, was in den Fahrzeugpapieren unter Fahrzeug- und Aufbauart steht. Entscheidend ist die Straßenverkehrsordnung, die festlegt, dass der Grenzwert für Pkw bei 3,5 t zul. Gesamtgewicht liegt. Was über 3,5 t Gesamtgewicht liegt, gilt als Lkw mit der Folge, dass die Höchstgeschwindigkeit max. 80 km/h beträgt, auch wenn von der Motorleistung her eine höhere Geschwindigkeit gefahren werden könnte.


    und wenn ich mit meinem Hilux (LKW - Zulassung unter 3,5 to) mit Anhänger nach Faak düse, gibt es ein Problem.


    Zulässiges Gesamtgewicht incl. Anhänger in aller Regel höher 3,5 to. Also werde ich behandelt wie ein echter LKW, das Vollprogramm incl. Sontagsfahrverbot, Fahrpersonalverordnung (Lenk- und Ruhezeiten), höhre Bußgelder.


    Beispiel gefällig:


    Die Bußgeldkatalog-Verordnung unterteilt die Geschwindigkeitsverstöße nach den Kategorien


    1. Kraftfahrzeuge der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art
    2. kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen
    3. andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge


    Zur Kategorie nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 a gehören Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger.


    Zu dieser Kategorie gehört auch ein Kleintransporter der oben beschriebenen Art allerdings nur, wenn er einen Anhänger mit sich führt. Ohne Anhänger fällt er nicht in diese Gruppe.


    Zu der Kfz-Kategorie nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 b gehören Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen.


    In dieser Kategorie sind ausdrücklich Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t ausgenommen, so dass der oben genannte Kleintransporter auch nicht hierher gehört.


    Damit bleibt für den Lkw-Kleintransporter nur die Kategorie andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge zu der Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t zählen.


    Ein Fahrer eines Lkw-Kleintransporters mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ohne Anhänger ist damit bei einem Geschwindigkeitsverstoß nach dem Bußgeldkatalog für Pkw zu ahnden.


    Dies hat weitreichende Konsequenzen, wie nachfolgende Beispiele zeigen.


    Bei einem Geschwindigkeitsverstoß innerorts von 16 km/h bedeutet dies nach dem Bußgeldkatalog für Pkw 35.- ohne Punkte, wohingegen dies nach dem Katalog für Lkw 50.- und zusätzlich 3 Punkte in Flensburg nach sich zieht.


    Im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h außerorts sieht der Bußgeldkatalog für Pkw 75.- und 3 Punkte vor, der Katalog für Lkw dagegen 100.- ebenfalls 3 Punkte aber auch 1 Monat Fahrverbot.
    ( Bußgeldkatalog Stand 2008 )

  • Roadcaptain, hi,


    das war sehr ausführlich, da sieht man wieder die typische Regulierungswut*kotz*.


    Ich habe mit dem Problem "leider einen echten Lkw zu fahren" kein Problem, da ich mit dem V 8 Truck eh nicht schnell fahren will.


    Ich fahre american style, also zügig beschleunigen, dann Tempomat rein und nur noch relaxt dahinrattern.


    Was das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger angeht: ich lege halt meine Termine so, daß ich Sonntags keine Hänger brauche oder eben an einem anderen Tag mit Wohnwagen dran in Urlaub fahre, geht doch oder?


    Mudman

    Ich hörte mal, daß es Motorradmotoren geben soll, die mehr als zwei Zylinder haben, ich weiß aber nicht, wozu das gut sein soll...

  • Braucht man dann wenn man z.b. einen Dodge Ram 1500 als
    LKW zuläßt nicht auch einen LKW Führerschein ?? ?(
    Das macht mich grade etwas stutzig da ich auch schon
    länger nach so einem Teil ausschau halte und immer wieder
    über "LKW" Zulassung stolpere ... Ich habe nur A und B ...


    Marc

  • Hi @ all!


    Und danke Roadcaptain!



    Kenne ich alles, aber trotzdem danke für deine Ausführungen.


    Meine Frage war nur, ob du Ausnahmen zu der Regelung --> LKW-Zulassung über 3,5 to. zul techn. Gesamtmasse und schneller fahren als 80 km/h hast.


    Die gibt es nämlich meiner Meinung nach nicht.





    Egal. :rolleyes:;)


    Chrischan

  • meines wissens nach, muss die Ladefläche grösser sein als die Fahrgastzelle und ne LKW-Zulassung is kein Problem.

    "Make some shit, put some into it. It is what you build... have fun with it, that what matters" M.Van Schyndel