Hallo
hab ne sissybar dran gemacht muß die eingetragen werden?
Hucky
Sissybar
-
-
Darf keine scharfen Kanten haben und nicht höher als 2,20 m sein.
Nicht eintragungspflichtig.
-
Echt jetzt-ne Sissybar darf 2,10m sein und ist nicht Eintragungspflichtig??
-
"Im EG-Recht wurde folgende grundsätzliche Vorgehensweise für die Beurteilung von Rückenstützen, sogenannten Sissy-Bars, an Krafträdern
festgelegt:- Rückenstützen-Höhe bis 200 mm: Diese Rückenstützen sind grundsätzlich zulässig und daher nicht zu beanstanden. Eine Ein- und Anbauabnahme ist nicht erforderlich."
Prinzipell gilt: keine scharfen Kanten, keine extremen Spitzen
[SIZE=7]sorry, waren nur 0,2 Meter[/SIZE]
-
Zwischen 200mm und 2,20m ist m.E. aber ein riesiger Unterschied, nämlich exakt 2 Meter
-
Zitat
Original von Alex
Zwischen 200mm und 2,20m ist m.E. aber ein riesiger Unterschied, nämlich exakt 2 Meter -
Aber eine 2200er Sissybar wäre schon kühl. So hoch wie ein Bus xD