Genau, das mit dem Standlicht habe ich auch so in Erfahrung gebracht und das mit dem Seiteständerschalter eigentlich auch. Wennjetzt noch jemand wüsste, ab welche Bj. der Schalter Vorschrift war, datt wäre klasse. Mein Mopped ist übrigens BJ. 87.
Hallo, bin neu und suche Rat
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Hm, das mit dem Seitenständerschalter kam mein ich erst in den 90ern,
sollte also kein Prob sein.
Frag doch einfach vorher mal deinen TÜVer, der muß es doch wissen.
Schilder ihm dein Anliegen. Wenn die vorher gefragt werden, sind die oft ganz zugänglich.
Gruß,
Mefju -
ich hab nochmal gesucht... m.e. gilt das :
§ 61 (Halteeinrichtungen für Beifahrer und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3) ist spätestens anzuwenden auf diese Kraftfahrzeuge, die ab 17. Juni 2003 erstmals in den Verkehr kommen. Andere Krafträder müssen mit einem Handgriff für Beifahrer ausgerüstet sein. Auf Kraftfahrzeuge, die vor dem genannten Datum erstmals in den Verkehr kommen, bleibt § 35a Abs. 9 in der vor dem 1. April 2000 geltenden Fassung anwendbar.
lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
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ich werde wohl wirklich mal gucken, das ich den TÜV-Menschen zu fassen kriege. Iss eigentlich ein cooler Typ, mit Pferdeschwanz bis fast zum Ar.... . Aber auch hammerhart bei Defekten. Mit meinem ollen E36er BMW von '92 hat mich vor 3 Jahren eiskalt abtreten lassen. Im nachhinein, wars besser so.....
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Hallo meine 750er ist auch von 87 und hat auch keinen Schalter.
Der Seitenständer klappt sofort von selbst ein sobald ich sie gerade stelle.
Da kann der tüv nicht meckern.
Mfg -
Hmm.... das macht meiner aber nicht. Ich habe mir allerdings auch überlegt das so umzubauen.Kannste mir ein paar Bilder möglichst detailgenau machen und zuschicken??? Dann würde ich das gerne nachbauen.Mich interessiert vor allem wie und wo die Feder(n) eingehängt sind. Danke schonmal, und schönes WE noch....
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Na klar kein Prob,
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Vielen Dank, da muss ich morgen gleich mal in die Garage zum gucken wie das bei mir ist. Keine Ahnung, ich hatte es mir irgendwie komplizierter vorgestellt. Bin echt gespannt.
Danke nochmal.... =)
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Also der Ständer ist bei mir genauso, aber die Feder ist eine andere und von vorn her eingehängt. Das reicht offensichtlich, damit er nicht selbständig einklappt. Mal sehen, wo ich eine passende Feder herbekomme. Danke nochmal...
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Zitat
Original von Zacky
Hallo meine 750er ist auch von 87 und hat auch keinen Schalter.
Der Seitenständer klappt sofort von selbst ein sobald ich sie gerade stelle.
Da kann der tüv nicht meckern.
Mfggenau so ist das auch bei mir,und der tüv hat kein problem damit
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Danke danke, habe mich dazu entschlossen das auch so zu machen. Habe bisher nur noch keine passende Feder gefunden. Notfalls muss ich dann halt mal zum Suzi-Fritzen fahren. Sowas muss es ja geben.
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p.s. zu ewg :
3. BESONDERE VORSCHRIFTEN
3.1. Seitenständer
3.1.1. Der Seitenständer muß:
3.1.1.1. das Fahrzeug so abstützen können, daß die seitliche Standfestigkeit des Fahrzeugs sowohl auf einer horizontalen Aufstellfläche als auch auf geneigtem Untergrund sichergestellt ist, damit das Fahrzeug nicht zu leicht stärker geneigt (und somit nicht um den Auflagepunkt des Seitenständers gekippt) bzw. zu leicht in die Senkrechte zurück und darüber hinaus geneigt (und somit in Richtung der dem Seitenständer gegenüberliegenden Seite gekippt) werden kann;
3.1.1.2. das Fahrzeug so abstützen können, daß seine Standfestigkeit sichergestellt ist, wenn das Fahrzeug auf geneigtem Untergrund im Sinne des Punktes 6.2.2 abgestellt wird;
3.1.1.3. automatisch in die geschlossene bzw. Fahrtstellung nach hinten klappen können,
3.1.1.3.1. sobald das Fahrzeug in seine normale (senkrechte) Fahrtstellung gebracht wird oder
3.1.1.3.2. sobald das Fahrzeug vom Fahrer absichtlich nach vorne geschoben wird;
3.1.1.4. ungeachtet der Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 so ausgelegt und gebaut sein, daß er nicht automatisch einklappt, wenn sein Neigungswinkel unbeabsichtigt verändert wird (z. B. wenn das Fahrzeug durch einen Dritten leicht angestossen oder vom Luftzug eines vorbeifahrenden Fahrzeugs erfasst wird),
3.1.1.4.1. wenn er sich in ausgeklappter bzw. Parkstellung befindet,
3.1.1.4.2. wenn das Fahrzeug geneigt wird, damit das äussere Ende des Seitenständers den Boden berühren kann, und
3.1.1.4.3. wenn das Fahrzeug unbeaufsichtigt geparkt wird.
3.1.2. Die Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 gelten nicht für Fahrzeuge, die so ausgelegt sind, daß der Motor nicht gestartet werden kann, solange der Seitenständer ausgeklappt ist.
Sorry, muss den alten Thread nochmal hochholen:Wenn ich das hier richtig lese, dann bedeutet doch 3.1.1.3.1 und 2 doch, dass der Ständer nicht automatisch einplappen muss, sonder das es ausreichend ist, dass er einklappt wenn man das Fahrzeug auf dem Ständer nach vorne schiebt, oder???
Wenn ja, dann hab ich mit meiner Kiste ein Problem weniger beim TÜV.
Gruß Robin
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Der Seitenständer muss von alleine hochklappen wenn man die Kiste
grade stellt, das ist ja der Fall wenn man losfahren will. Ansonsten braucht
man eine elektrische Abschaltung.