Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

Frage zum Mahnwesen

  • Man Echse. Bei den 127,- hast du gedacht das wäre der Schuldenbetrag. :rolleyes: Und deine bisherigen tollen Tips bestehen aus öffentlicher Denunzierung und Drohbriefen. :rolleyes:
    Aber bitte, ich bin lernwillig. Kläre uns doch mit deinem fundierten Wissen über Pro und Contra bei Mahnverfahren und Inkassounternehmen auf.

  • Auch zu blöd zum Lesen?...noch 2 Seiten und die 1ten gratulieren dem Kloetenbäumer zum Geburtstag :D

    2 Mal editiert, zuletzt von K. Echse ()

  • Hinweis an eventuell mitlesende Schlaumeier.


    Die unten aufgeführten Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar, sonder basieren auf vom Verfasser gemachten Erfahrungen.


    Zum Inkasso.


    Generell ist die Beauftragung eines Inkassounternehmens nichts Verwerfliches. Die kümmern sich auch erst einmal um die Zahlungsfähigkeit des Schuldners.


    Bislang war der Ersatz der vorgerichtlichen Inkassokosten allerdings höchst umstritten, weil teilweise die Auffassung vertreten wurde der Kläger verstoße gegen die obliegende Schadensminderungspflicht (ja genau, die hast Du als Kläger einzuhalten), weil die Beauftragung eines Anwalts die Kosten der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung auf die im gerichtlichen Verfahren entstandenen Gebühren angerechnet wurden.


    Dieser Einwand ist mit der Abschaffung der Brago und der Einführung der RVG nicht mehr haltbar. Nach VV 2400 RVG erhält der Anwalt für seine vorgerichtliche Tätigkeit eine Mittelgebühr vom 1,3 fachen Satz. Folglich besteht kein faktischer Grund mehr auf die Einschaltung eines Inkassbüros zu verzichten.


    Ich schlage Dir folgende Vorgehensweise vor.


    Beauftrag eine Inkassobüro (Creditreform oder wen auch immer, nur bitte seriös). Die versuchen im Vorfeld die Zahlungsfähigkeit des Schuldners abzuklopfen. Kostet gerade mal 9,50


    Wenn da eh nix zu holen ist, wird auch weiter nichts unternommen. Wenn wohl, geht bei denen alles seinen geregelten Gang. Kostet weitere 37,50 bis hin zum gerichtlichen Mahnbescheid.


    Wenn der ergangen ist und der Schuldner legt Widerspruch ein, dann musst Du nach Ablauf einer gewissen Frist Deine Forderungen substantiieren (immer unter der Voraussetzung Dein Schuldner ist zahlungsfähig und halt nur zahlungsunwillig).


    Sollte Dein Schuldner zahlungsunfähig sein (vielleicht schon in der privaten Insolvenz oder ähnliches), dann sofort alle Maschinen Stopp. Denn zwei Dinge gibt es jetzt zu beachten. Wahrscheinlich wird Dir in diesem Fall eine vorhandene Rechtschutzversicherung keine Deckungszusage erteilen (die übrigens immer vor der Beauftragung eines Anwalts eingeholt werden muss). Und wenn Dein Schuldner sich vor Gericht anwaltlich vertreten lässt, obwohl er zahlungsunfähig ist, dann bleibst Du, auch wenn Du den Prozess gewinnst, nicht nur auf Deinen Kosten sitzen, sondern darfst auch noch die Kosten Deines Gegners incl. Gerichtskosten auf den Tisch legen (sogenannte Drittschuldner Regel).



    Als Faustregel lässt sich folgendes (aus meiner Sicht) sagen.


    Ohne Deckungszusage einer Rechtschutzversicherung sind Beträge unter 300,00 (auch wenn das viel Geld ist), für Dich wirtschaftlich nicht beitreiben. Also ausbuchen.


    Darüber hinaus hängt es vom Einzelfall ab.


  • Gar nicht schlecht, Jochen. Liest sich gut.

  • Zitat

    Original von Zed´s dead


    Gar nicht schlecht, Jochen. Liest sich gut.


    Danke Dir, meine Frau sagt immer ich hätte meine Profession verfehlt. Aber jetzt ist es wohl zu spät um noch mal mit einem Studium anzufangen.


    Egal, habe eh genug um die Ohren.

  • Zitat

    Original von Roadcaptain


    Danke Dir, meine Frau sagt immer ich hätte meine Profession verfehlt. Aber jetzt ist es wohl zu spät um noch mal mit einem Studium anzufangen.


    Egal, habe eh genug um die Ohren.


    Glaub mir, du hast alles im Leben richtig gemacht... ;-)