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Frage zum Mahnwesen

  • Das erste Mal muss ich jetzt mit meinem kleinen Laden ein Mahnverfahren durchziehen.. :(


    Eine "Kunde" (auch Member hier) hat sich Anfang des Jahres zwei Räder bauen lassen und ich habe "auf sein Ehrenwort" ohne Vorkasse verschickt um ihm zu helfen seine Karre zur ersten Pflichtfahrt fertigzukriegen.


    Kohle bis heute nix, dem Mahnbescheid hat er ohne Begründung widersprochen.


    Sollte ich jetzt einfach die 127,00 an das Mahngericht überweisen? Machen die dann einen Verhandlungstermin?


    Soll ich die Sache einem Anwalt in die Hand drücken?


    Was ist bei solchen Sachen denn für mich am günstigsten? Ich habe keine Ahnung ob da noch was zu holen ist und will nur ungerne noch viel gutes Geld hinter schlechtem herwerfen.......


    Thx für die Tipps!

    Sonntags zum Frühstück hau ich mir gerne mal eine Pfanne in die Eier....


    TLM-Team

  • Hi Koesti,


    Mahnbescheid kannst Du online über das entsprechende Amtsgericht verschicken lassen. Ist weitestgehend selbsterklärend. Dafür brauchst Du noch keinen Anwalt.


    Sollte der Kunde Widerspruch einlegen, dann wird die Sache interessant. Wenn nicht und die Fristen sind abgelaufen, hast Du automatisch einen Titel den Du vollstrecken lassen kannst.


    Das AG prüft übrigens niemals ob ein Mahnbescheid zu Recht verschickt wird.

  • Es ist auszuloten ob es sich bei dem Betrag lohnt den gerichtlichen Weg zu gehen, gerade in Anbetracht der Sache daß am Ende nix zu holen ist.....darum würde ich den Weg der ÖFFENTLICHEN DENUNZIERUNG wählen, den 1. Schritt dazu haste ja bereits getan! ;)

  • Zitat

    Echse: Es ist auszuloten ob es sich bei dem Betrag lohnt den gerichtlichen Weg zu gehen, gerade in Anbetracht der Sache daß am Ende nix zu holen ist.....darum würde ich den Weg der ÖFFENTLICHEN DENUNZIERUNG wählen, den 1. Schritt dazu haste ja bereits getan!


    Absolutely right!


    Habe Titel in Höhe von 2 Porsche Turbos - damit kann man sich den A abputzen X(

    ´Keith Richards ist, von Kakerlaken abgesehen, die einzige Lebensform, die einen Atomkrieg überlebt. (Bill Clinton)

  • Koesti, der nächste Schritt ist nun einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Für die Kosten die durch seine Tätigkeit entstehen, trittst Du in Vorlage.


    Sollte bei dem Schuldner was zu holen sein, trägt er diese Dir entstandenen Kosten dann auch zzgl. Zinsen.


    Sollte nichts zu holen sein, bleibst Du auf den zusätzlichen Kosten sitzen.


    Ein Titel ist - wenn ich richtig informiert bin - 30 Jahre lang anwendbar. D.h. auch wenn 2009 nichts zu holen ist, lohnt es sich u.U. als Besipiel 2011 oder später wenn der Schuldner z.B. wieder arbeiten geht.


    Bei dem geringen Betrag ist das natürlich jetzt so ne Sache....vielleicht steckt aber auch gerade deswegen System dahinter. Vielleicht rechnet der Schuldner (wenn er sowas öfter macht) genau damit, daß Du keine weiteren Schritte einleitest.


    Viele Grüße
    Mrs.Evo

    "Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen,
    aber keine Bildung den natürlichen Verstand."
    (Der gute, alte Schopi, dt. Philosoph)

  • Ich gebe der Echse voll recht, denunzieren, hier im CF


    wenn einer grad kein Geld hat, kann man über alles reden, aber abstreiten...Schweinerei


    vielleicht erstmal mit Veröffentlichung drohen


    Gruß Jesen


  • Titel habbich ja noch keinen, er hat ja dem Mahnbescheid widersprochen... Geringer Betrag... knappe 900 okken, da muss ich lange Räder drehen für.... :(


    Aber das so einfach stehen lassen will ich auch nicht..

    Sonntags zum Frühstück hau ich mir gerne mal eine Pfanne in die Eier....


    TLM-Team

  • Hast Du den Eindruck er könnte zahlen oder ist bei dem nichts zu holen? Davon würde ich weitere Schritte abhängig machen. Sammel mal ein paar mehr Informationen. Ansonsten trittst Du mit allem, wie Mrs. Evo gesagt hat, in Vorlage. Und ob Du über einen Rechtsstreit dein geld bekommst, steht auf einem anderen Blatt.
    Mit dem Widerspruch hat er natürlich den Zeitvorteil auf seine Seite geholt, denn den nächsten Zug darfst Du jetzt machen.

  • Wenn ich so was höre bekomme ich einfach das Kotzen. Als ich noch meinen Laden hatte, waren auch ein paar Spaßvögel dabei die nicht gezahlt haben. Aber bei kleineren Beträgen, was bringt da der Aufwand.
    900 ist schon viel Geld, das sollte man so nem Penner nicht schenken.
    Aber wie Freehawk schon geschrieben hat, versuch rauszufinden ob der Typ überhaupt Kohle hat. Nicht das alles umsonst ist.

    Four wheels move the body, two wheels move the soul.

  • Du hast doch die Adresse...
    und die 127,- kann man auch "privaten Schuldeneintreibern" geben...
    ob Du nen Titel hast, oder Peng. X(is ja leider so
    meist reicht schon der Auftritt von 2-3 Mannen, wenn nicht....








    ...ich hab mal gehört, dass man mit gebrochenen Fingern sehr schlecht Motorradfahren kann... X(

  • Du schreibst "zur ersten Pflichtfahrt". Kann man davon ausgehen das der Typ bei nem MC ist? Was würden die wohl dazu sagen?
    Der normale Weg wäre jetzt nur noch über nen Anwalt zu machen, da du selbst kein Plan von Juristerei hast. Kann sehr lange dauern. Und ob du am Ende dein Geld bekommst, ist in Deutschland sone Sache. Von 0,- bis zum Vergleich von 450,- und jeder trägt seine Kosten, ist alles drin. Je nach Laune des Richters.
    Die Veröffentlichung hier im Forum ... wenn er nur 2 Posts hat, wirds ihn nicht jucken. Wenn dann schon mit echtem Namen, aber dann bist du wieder fällig.
    Die besten und schnellsten Ergebnise wirst du vielleicht mit privaten Schuldeneintreibern kriegen. Inkasso Team Moskau z.B. Kost natürlich auch wieder was. Wenn der aber nur keinen Bock zum zahlen hat, oder Ratenzahlung machen kann, sone Jungs überzeugen da am Besten, nicht unbedingt mit Gewalt, aber mit genügend Nachdruck. Obwohl, Gewalt wäre hier wohl angebrachter. Arschloch blödes. :evil: