Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Rechtsunsicherheit

  • Mal ne Frage an die Rechtsabteilung:


    Ausgangslage:


    Kawasaki VN15SE Baujahr 1993
    Auspuffanlage Laser ohne E Kennzeichnung
    Standgeräusch in Zulassung 94P


    Auszug aus StVZO § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
    § 49 Abs. 2a (Verkauf von Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen)
    tritt am 1. April 1994 in Kraft.
    Die Verwendung ist nur dann zulässig, wenn das Kraftrad die Vorschriften erfüllt, die zum Zeitpunkt seines erstmaligen Inverkehrkommens gegolten haben. Abweichend von § 49 Abs. 2a dürfen Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen für Krafträder auch nach dem 1. April 1994 ohne EG-Betriebserlaubniszeichen feilgeboten, veräußert oder verwendet werden, sofern sie für Krafträder, die vor dem 1. April 1994 erstmals in den Verkehr gekommen sind, bestimmt sind.
    Abweichend von § 49 Abs. 2a Satz 1 dürfen Krafträder mit Auspuffanlagen ohne EG-Betriebserlaubniszeichen auch nach dem 1. April 1994 feilgeboten, veräußert oder verwendet werden, sofern für die Krafträder hinsichtlich der Geräuschentwicklung und Auspuffanlage eine Genehmigung nach der ECE-Regelung Nr. 41 - Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich der Geräuschentwicklung - (BGBl. 1994 II S. 375) vorliegt.


    Soweit so gut. Nach meinem Verständnis heißt das:


    Solange ich nicht über den im Fahrzeugschein eingetragenen Grenzwerten (+5db Toleranz) liege kann mir die RL gepflegt in den Hobel blasen??

    Freund der Hurones del Rezuelo, Teilnehmer am NutRun 2010 in Severance(Co),


    Wir sind heute die, vor denen uns unsere Eltern immer gewarnt haben!
    Und das ist gut so!!

  • ich denke, er wird meinen, das er egal welche anlage er verwendet, solange er den eingetragen wert nicht überschreitet keine strafe zu erwarten hätte.


    cya wernerson

  • Das kommt ganz auf den Polizisten an !
    Nicht lauter als im Fahrzeugschein angegeben , heißt noch lange nicht , das mann jede Auspuffanlage ohne EG _ Betriebserlaubniss fahren darf !

  • also ich hab ne eg nummer dran an meiner drag star...aber da steht ooch HD druff :D
    und hohl sind die ooch


    sind die dann legal???



    spike spike.....tztz....willste nach dem elektromeester oooch noch kfz-sachverständiger werden....halt doch am besten mal vor der wache an und frag die dort mal :D :D :D :P

  • Bis jetzt kam hier nur heisses Abgas.
    Kann ich bei meinem Baujahr (1993) Töppe ohne E- Nummer verwenden Ja oder Nein?

    Freund der Hurones del Rezuelo, Teilnehmer am NutRun 2010 in Severance(Co),


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  • WAS DENN NUN?? JA oder NEEE

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  • ich sach mal neee...am besten du baust den ganzen mist ab.....ohne klingt es viel besser.....und für nix dran brauchste keene e-nummer...


    kennst du keen tüver den de fragen kannst...?

  • Ach Kinder.


    Wie wärs, wenn ihr hin und wieder auch mal selber was nachlest, anstatt immer nur Fragen zu stellen?


    Hier mal ein Link, den ich schon mal gepostet hab: http://www.herbert-stalp.de/moppeds/stvzo.html


    Einfach mal lesen und selber nachdenken.


    Das Geräusch- und Abgasverhalten muss den Vorschriften entsprechen. Eine EG-Kennzeichnung für Austauschschalldämpferanlagen ist erst ab dem 01.04.1994 erforderlich.


    Danke, bitte, gern geschehen.

  • :respekt: :danke: :anbet:


    DAS nenn ich ne ordentliche Antwort.

    Freund der Hurones del Rezuelo, Teilnehmer am NutRun 2010 in Severance(Co),


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