Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

ohne Frontfender erlaubt ???

  • Ich komm aus R hausen. Andere Rheinseite. 8)


    Remember 70th: "Rheinhausen-statt Duisburg".
    Weiß das noch einer, mit den Aufklebern Mitte der 70er?


    Zum Thema: mein Hobel is nicht EG gedingst und ich leb gut damit. Muß ja nich jeden Trend mitmachen. ;)


    Schönen Sonntach

    Ach wat, die paar Indianer....
    Gemeral Custer 1876

  • Ja EVO da kann ich mich noch gut erinnern.
    Damals war das ein intakter Ort. Mit Stahlwerk und zufriedenen Menschen.
    Fahr mal heute durch R-hausen. Halt aber um Himmels willen nicht an. ;)

  • Habe noch mal recherchiert (ohne Gewähr natürlich):


    Alte Faustregel:
    Die Radabdeckung muss nach Hinten mindestens bis mind. 15cm über die verlängert gedachte Radachse reichen.
    Nach Vorne reicht es bis zur senkrechten Verlängerung der Radachse.


    Aber lt. EU-Kommission:
    ... Die Mitgliedsstaaaten dürfen keinesfalls die Einhaltung von Vorschriften für Bauteile u. Merkmale, die nicht im Anh. I mit "ER" gekennzeichnet sind, ... verlangen. (Hinweis: Ein Nachweis von hinreichend wirksamen Radabdeckungen (§36a Abs. 1 StVZO) kann deshalb nicht mehr verlangt werden).


    Die Richtlinie 78/549/EWG, die auch wieder die o.g. 15cm besagt, gilt gemäß iherer eigenen Definition nur für Fahrzeuge der Klasse M1 (KFZ mit vier Rädern und vier Sitzen).


    Alles easy also!


    Quelle: Buch, Alles über Rocker