Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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  • Der TÜV hat eben die Abnahme meiner Dragbar nach §19 verweigert !!
    Begründung ist, das meine shadow RC53 nicht im Teilegutachten aufgeführt währe. Es gäbe nur die Möglichkeit mit Fahrerprobung, das währe aber woll doch sehr teuer ! Auserdem sollten die Kunden immer vorher die Papiere zeigen lassen und dann kaufen.


    Klaus

    Triumph Twin- Der bessere Zweizylinder :pleasantry:

  • Meine Midnightstar steht auch noch nirgends in den LSL Papieren.


    Die Jungs vom TÜV haben lediglich die Freigängigkeit der Züge kontrolliert und gemeint, wenn die 11er Dragstar drin ist, dann ist es da wohl auch nix anderes.


    8) 8) 8) 8)

  • Jo fahr zu nem anderen. Mit Teilegutachten trägt zB auch Dekra ein, mit denen hab ich gute Erfahrungen gemacht.

  • Also nach telefonieren mit mehreren Zweigstellen bei TÜV-Frankfurt ist der stand so : Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von LSL und nach begutachtung der Maschine könnte man vielleicht abnehmen. Aber müsste man dann sehen !! Laut LSL darf das in Hessen auch nur der TÜV ,kein Dekra oder GTÜ . Laut Beamte dürften sie in Hessen kein §19 ohne Typ im gutachten mehr machen , sondern nur noch mit Fahrerprobung.


    Klaus

    Triumph Twin- Der bessere Zweizylinder :pleasantry:

  • Vergiss die TÜVer in Frankfurt - das sind die grössten PENNER, die mir je untergekommen sind !
    Geh nach Friedberg oder Hanau oder.......... - da sind die zwar auch nicht grade der Knaller, aber allemal besser als die Arschlöcher in Franktown......